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III. Entwicklungen der Rechtsprechung
Die Zahl der publizierten CISG-Entscheidungen hat sich seit dem letzten Bericht fast verdoppelt. Michael Wills wichtige Sammlung (15) verzeichnete bis Anfang 1998 bereits 464 Entscheidungen, nachdem die letzte Zusammenstellung (1996) erst 284 Entscheidungen umfaßt hatte. Dabei handelt es sich um 385 Entscheide staatlicher Gerichte sowie 79 Schiedssprüche. Die Judikate stammen aus siebzehn Vertragsstaaten und einem Nichtvertragsstaat (Israel (16)). Gegenüber dem letzten Bericht sind Erkenntnisse ägyptischer und spanischer Spruchkörper hinzugekommen (17). Bei weitem die umfänglichste Gerichtspraxis zum CISG weist Deutschland auf. Hier sind 176 (18) der bei Will verzeichneten 464 CISG-Entscheidungen ergangen; es folgen die Niederlande mit 59 und die Schweiz mit 45 Gerichtsentscheiden (19). Der Schwerpunkt der Entscheidungen liegt, gemessen an der Häufigkeit der Behandlung, bei Fragen des Anwendungsbereiches, der Mängelrüge und der Zahlungspflicht. Letztere wirft aber, von der Verzinsungspflicht abgesehen, keine berichtenswerten Probleme auf. Wie schon im letzten Bericht festgestellt (20), nimmt aber auch die Zahl solcher Entscheide zu, die abgelegene und "raffiniertere" CISG-Fragen, z.B. zur Rückabwicklung nach Aufhebung (21), oder recht komplexe CISG-Sachverhalte betreffen (22). Wichtige Entscheidungen aus der umfangreichen deutschen und internationalen Rechtsprechung sind unten unter VII. zusammengefaßt.
(15) Michael R. Will, International Sales Law under CISG. The First 464 or so Decisions (1998).
(16) Eximin S.A. v. Style Ferrary (1993) Piskei Din 64 ff. (Supreme Court). (17) Für Ägypten: Arbitration Tribunal Cairo Schiedsspruch Nr. 24/1991, R. liban.arb. 1996, 113 f.; für Spanien: Tribunal Supremo vom 3.3.1997, La Ley vom 7. April 1997, S. 9 ff. = CLOUT No. 188 (die Sammlung der UN-Unterorganisation UNCITRAL, dazu ZEuP 1994, 694 f.); Audiencia Provincial Barcelona vom 20.6.1997, Revista Juridica de Catalunya 1997, 110 = CLOUT No. 210. (18) Darunter zwei Schiedssprüche. (19) Vgl. auch Will (Fn. 15) 13. (20) ZEuP 1997, 826. (21) OLG München 28.1.1998, Recht der internationalen Wirtschaft (RIW) 1998, 559. (22) OLG Hamburg 5.10.1998 (12 U 62/97, unveröff.). |